Hier unterscheide ich nicht zwischen Kunst und Design, weil Entwürfe und andere Realisationen nicht nur sprichwörtlich aus dem selben Kopf kommen. Es geht um mehr. Der Kunstkritiker Peter Iden sagt: "Kunst ist der Zusammenhang zwischen Idee und bewegender Form". Diese Definition beziehe ich grundsätzlich auch auf meine Designarbeiten. Das deutsche Urheberrecht unterscheidet auch nicht ob ein Kunstwerk im Auftrag entstand oder nicht. Sondern lediglich, ob es die notwendige "Schöpfungshöhe" hat, um als Kunst gelten zu können, was natürlich zu erheblichen begrifflichen Unschärfen und widersprüchlichen Gerichtsurteilen führte und notwendig führen muss. Deshalb bin ich gewiss dafür, dass hier auch gesetzliche Klarheit geschaffen wird. Auch in Hinblick der Digitalisierungstechnik und dem Internet. Etwa auch die Frage, was die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe in diesem Zusammenhang betrifft.

DesignerInnen gehören per definitionem nicht zum Gewerbe, sondern vergeben Nutzungsrechte. Als Angestellte treten sie die an ihren Arbeitgeber ab, aber UrheberInnen sind sie trotzdem. Meinem Designprof. Wolf Magin jedenfalls wurde seiner Zeit bei einem Signet, entgegen dem Sachverständigenvotum, vom Gericht die "Schöpfungshöhe" aberkannt. Das traf ihn bis ins Mark. Ich dagegen, gewann seiner Zeit einen Prozess vor dem Amtsgericht Heidelberg. Was meinen verehrten Lehrer sehr rührte und er stellte mich vor einer Versammlung von AbsolventInnen der Fachhochschule für Gestaltung Mannheim als einen Kollegen vor - auch ehedem Jahrgangsbester am Institut -, der die berufsethische Fackel des Designs konsequent "weiter" tragen würde. Naja, etwas weniger Pathos wäre mir lieber gewesen, so eine Fackel kann ganz schön schwer sein, doch er hatte inhaltlich recht. Siehe (in eigenem Fenster öffnen?)  www.herrmannkunst.de unter Buchveröffentlichungen. Ich gehe jedenfalls dem objektiven Konflikt unseres Berufstandes nicht aus dem Weg, der durch eine unklare Gesetzeslage verursacht ist, sondern lege per Geschäftsbe-dingung, im Sinne der Allianz deutscher Designer (AGD), den Kunstcharakter meiner Gestaltungen prinzipiell fest. Da braucht sich dann kein Gericht mehr den Kopf zu zerbrechen. Was keine Frage des Preises, sondern der beruflichen Hygiene ist.